Mitglied werden

Mitgliedschaft & Aufnahme

Hier erhalten Sie einen ersten kompakten Überblick über den Golf Club Ortenau und zu unseren attraktiven Mitgliedschaftsmodellen. Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen sehr gerne zur Verfügung

MitgliedschaftsartJahresbeitrag  **Aufnahmegebühr
Investitionsumlage pro Jahr *
Einsteiger  
Der Golfeinstieg
12 x 99,- €
0,- € 0,- €
Probemitgliedschaft - 100 Tage 320,- € 0,- € 0,- €
EinzelmitgliedschaftenJugend und junge Erwachsene
Jugend 0 - 6 Jahre 0,- € 0,- € 0,- €
Jugend 7 - 12 Jahre 220,- € 0,- € 0,- €
Jugend 13 - 17 Jahre 220,- € 0,- € 0,- €
Jugendliche in Ausbildung/Studium (Mit Nachweis bis zum 28. Lebensjahr) 330,- € 0,- € 55,- €

Junge berufstätige Erwachsene
(18.-30. Lebensjahr)

705,- € 0,- € 100,- €
EinzelmitgliedschaftenErwachsene und Senioren
Aktive Einzelmitgliedschaft 1.630,- € 0,- € 335,- €
Partnermitgliedschaften 
Aktive Partnermitgliedschaft - 2 Ausweise 1.405- € pro Person 0,- € 670,- €
Weitere Mitgliedschaftsmodelle 
Zweitmitgliedschaft *** 880,- € 0,- € 150,- €
Räumlich entfernte Mitgliedschaft (mind. 75 Kilometer Entfernung vom Club) 315,- € Greenfee frei 0,- € 150,- €
Passive Mitgliedschaft 330,- € 0,- € 100,- €
Firmenmitgliedschaften und Sponsoringmöglichkeiten 

Vielfältige - für Sie passende - Sponsoringmöglichkeiten warten beim GC Ortenau auf Sie!

Gemäß unserer Philosophie "Alles ist möglich" präsentieren wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch gerne die Möglichkeiten. Selbsverständlich gehen wir sehr gerne auch auf Ihre Ideen und Wünsche ein.

Erläuterungen:

* jährliche Investitionsumlage für 15 Jahre - im Eintrittsjahr in voller Höhe fällig

** zuzüglich Verbandsabgabe: bis 14 Jahre: € 0,80

                                                 15-20 Jahre: € 1,35

                                                 ab 21 Jahre: € 32,35

*** Eine Zweitmitgliedschaft setzt die Vollmitgliedschaft in einem dem DGV angeschlossenen Club voraus. 

 Von jedem Mitglied wird eine Verzehrumlage von € 100,--/Jahr (junge Erwachsene und Zweitmitglieder € 50,--/Jahr) erhoben, die in der Clubgastronomie eingelöste werden kann.

Der Mitgliedsbeitrag wird bei Neueintritt immer nur anteilig zum Geschäftsjahresende berechnet.