Platzregeln
| 1. Ausgrenzen (Regel 27) | |
| - | Für die Spielbahnen 1, 12 bis 18 ist die Ausgrenze die platzseitige Kante der Straße bzw. des Weges. |
| 2. Wasserhindernisse (Regel 26) | |
| - | Das Betreten der Biotope (rote und gelbe Pfähle mit grünem Hut) ist absolut untersagt. |
| 3. Ungewöhnlich beschaffener Boden, Boden in Ausbesserung (Regel 25) | |
| - | Boden in Ausbesserung, von dem Erleichterung nach Regel 25-1 strafloses Droppen nicht näher zur Fahne in Anspruch genommen werden muss, ist gekennzeichnet durch blaue Pfähle und/oder blaue Linien. |
| 4. Hemmnisse (Regel 24) | |
| 4.1 Bewegliche Hemmnisse | |
| - | Steine im Bunker |
| 4.2 Unbewegliche Hemmnisse (Regel 24-2) | |
| - |
gelbe und rote Pfähle,Sicherheitsnetze, junge Bäume mit Stützpfahl, Entfernungsmarkierungen, Bänke und Abschlagtafeln, Hasenzaun am Loch 14. |
| - | Trifft ein Ball Drähte oder Masten einer Stromleitung, so muss der Schlag straflos wiederholt werden. |
| - | Alle Gebäude und Unterstände sowie die Straßen und Plätze mit künstlichem Belag (z.B. Kies und Holzschellen fallen unter die Regel 24-2: Behinderung durch unbewegliches Hemmnis. Alle übrigen Wege, Fahrspuren und kahlen Stellen sind integrierte Bestandteile des Platzes. Der Ball muss gespielt werden wie er liegt. |
| Strafe für Verstoß gegen die Platzregel: | |
| Lochwettspiel = Lochverlust, Zählwettspiel = 2 Strafschläge | |
| Hinweise | |
| 1. | Die Benutzer von öffentlichen Straßen und Wegen haben absoluten Vorrang. Abschläge von den Tees 1, 10, 12-14 und 16-18 erst ausführen, wenn niemand gefährdet ist. |
| 2. 3. |
Auf Bahn 5 und 8 erst abschlagen wenn die Bahn durch Signal freigegeben wurde. mit zwei gelben Ringen = 150 m mit drei gelben Ringen = 200 m jeweils gemessen bis Grünanfang |
| 4. | Das Benutzen von Entfernungsmeßgeräten während der festgesetzten Runde ist erlaubt. |
| Wegen besonderer Verhältnisse bedingte Ergänzungen der Platzregeln werden im Aushang bekannt gegeben. | |

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